Ummeldung

im Fachjargon "Umparochierung"

Grundsätzlich gehört jedes Gemeindeglied der Kirchengemeinde an, in der es wohnt. Falls Sie zu einer anderen Kirchengemeinde gehören möchten, können Sie dies beantragen. Die beiden Kirchengemeinderäte beraten dann - meist kurz und zustimmend - darüber. Ein kurzes Gespräch vorher ist sinnvoll.
Wenn Sie sich "umparochieren lassen", werden Sie damit Glied der anderen Kirchengemeinde, d.h. sie können dort den Kirchengemeinderat wählen oder sich wählen lassen, usw.